Pflege

Fühlen Sie sich liebevoll und professionell betreut durch unser fachlich ausgebildetes Pflegeteam. In unserem Haus erhalten Sie eine qualitativ hochwertige, an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete Pflege und Versorgung.

Stationäre Pflege

(§43 SGB XI)
Die wohnlich eingerichteten Einzel- und Doppelzimmer, fast alle mit Terrasse oder Balkon, können mit eigenen Möbeln ergänzt werden. Unser fachlich ausgebildetes Pflegeteam garantiert Ihnen eine qualitativ hochwertige, an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete, liebevolle Pflege und Versorgung.

Kurzzeitpflege

(§42 SGB XI)
Nach vorangegangener stationärer Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn eine häusliche Pflege nicht sofort organisiert werden kann oder vorübergehend nicht möglich ist, bieten wir Ihnen im Rahmen der Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Kalernderjahr ergänzende Hilfe.

Kurzzeitpflege

(§42 SGB XI)
Nach vorangegangener stationärer Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn eine häusliche Pflege nicht sofort organisiert werden kann oder vorübergehend nicht möglich ist, bieten wir Ihnen im Rahmen der Kurzzeitpflege für 28 Tage pro Kalenderjahr ergänzend Hilfe.

Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

(§39c SGB V)

Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege, auch wenn keine Pflegebedürftigkeit mit festgestellt ist.

Verhinderungspflege

(§39 SGB XI)
Im Falle des vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson in der häuslichen Pflege übernimmt die Pflegekasse für längstens 6 Wochen die finanziellen Aufwendungen für die Pflegeleistungen Ihrer Ersatzpflege in unserem Hause.

Verhinderungspflege

(§39 SGB XI)
Im Falle des vorübergehenden Ausfalls der Pflegeperson in der häuslichen Pflege übernimmt die Pflegekasse für längstens 6 Wochen die finanziellen Aufwendungen für die Pflegeleistungen Ihrer Ersatzpflege in unserem Hause.

Tages- und Nachtpflege

(§41 SGB XI)
Zur zeitweisen Entlastung der häuslichen Pflegeperson haben Sie die Möglichkeit, mit diesem teilstationären Pflege- und Betreuungsangebot ergänzende Leistungen in Anspruch zu nehmen.

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06592 - 7110